Freitag, 19. November 2010

Entscheidung in der Freiheit mit Konsent

Stellen Sie sich vor, Sie stünden vor der Entscheidung Ihres Lebens. Sie haben nur eine Chance und nur zwei Alternativen: Nehmen Sie das Jobangebot aus Tokyo an oder nicht? Oder: Heiraten Sie einmal im Leben und bleiben mit einem Menschen zusammen oder nicht? Oder: Werden Sie Gehirnchirurg oder Konzertpianist?
Die meisten Menschen würden bei solchen Entscheidungen sehr, sehr gründlich abwägen. Nicht umsonst gibt es das Sprichwort “Drum prüfe, wer sich ewig bindet.”
Entscheiden in der Unfreiheit
Ich denke, die allgemeine Regel könnte man so formulieren:
Je stärker Entscheidungen binden, desto größer der Optimierungsbedarf.
Bindung ist nun aber das Gegenteil von Freiheit. Wer gebunden ist, hat weniger Freiheitsgrade. Wenn Sie sich nicht für Tokyo entschieden haben, haben Sie eine Tür im Leben geschlossen. Einmal verheiratet, haben Sie sich gegen alle anderen potenziellen Partner(innen) entschieden – für Ihr ganzes Leben. (Zumindest war es früher einmal so.) Wer Gehirnchirurg ist, kann nicht gleichzeitig Konzertpianist sein und auch nicht Sternekoch oder Staranwalt.
Je stärker Entscheidungen für etwas ausschließen, sich früher oder später umzuentscheiden, desto geringer die Freiheit im Zusammenhang mit den Entscheidungen.
Wer nun aber Freiheit aufgibt oder nur geringe Freiheitsgrade hat, der versucht – ganz selbstverständlich – das Beste draus zu machen.
Wo irgendwelche “Ressourcen” stark belastet werden mit einer Entscheidung, da will sie wohl abgewogen sein. Sind Zeit, Geld, Aufmerksamkeit, Alternativen knapp, muss man sorgfältig auswählen.
Nun die umgekehrte Blickrichtung: Wo Entscheidungen optimiert werden, da muss wohl die Situation mit Unfreiheit zu tun haben. Da ist irgendetwas knapp. Da geht es um starke Bindung, d.h. spätere Alternativlosigkeit.
Was bedeutet Optimierung? Die Qualität von Merkmalen der Entscheidungsalternativen soll maximiert werden. Bei einer Jobentscheidung könnten das Gehalt, Arbeitsort, Aufstiegschancen, Ruhm, Übereinstimmung mit persönlichen Neigungen, ökologische Verträglichkeit usw. sein, bei einer Partnerentscheidung sozialer Status, Aussehen, Gleichklang in den Interessen, Wohnort usw.
Das Motto der Optimierung: mehr ist besser.
Entscheiden in der Freiheit
Was aber, wenn Entscheidungen in Freiheit stattfinden, im Überfluss? Was, wenn Entscheidungen nicht stark binden, wenn Sie mit ihnen keine Türen “für immer und ewig” zuschlagen?
Ich würde sagen, dann sind Entscheidungen nicht länger zu optimieren. Die Regel für Entscheidungen in Freiheit lautet eher:
Entscheidungen in der Freiheit müssen nur gut genug sein.
Entscheidungen müssen nur solange passen, bis Sie sich wieder neu entscheiden können. Wobei… hm… eigentlich gilt das für alle Entscheidungen. Spürbar wird das nur erst, wenn die Möglichkeit zur Umentscheidung nicht “am Ende der Ewigkeit” liegt, sondern in absehbarer Zukunft. (Was einer als absehbar ansieht, ist aber wohl sehr subjektiv. Dem einen sind 10 Jahre absehbar, der anderen nur 10 Monate.)
Und was bedeutet “gut genug”? Entscheidungen sind gut genug, wenn Sie “Mindeststandards” für die Qualität von Merkmalen der Entscheidungsalternativen nicht unterschreiten. Das Merkmal “Gehalt” bei der Berufsentscheidung könnte z.B. den “Mindeststandard” 50.000 EUR/Jahr im ersten Berufsjahr haben. Merkmal “Arbeitsort” könnte den “Mindeststandard” haben, im Umkreis von 100 km vom Wohnort zu liegen. Bei der Partnerwahl könnten “Mindeststandards” sein, dass der Größenunterschied nicht mehr als 10 cm beträgt oder die Haarfarbe nicht Schwarz sein darf oder gemeinsame Rucksackreisen möglich sind.
“Mindeststandards” sind mithin Grundsätze derjenigen, die entscheiden sollen. Das können Sie als Individuum sein oder aber auch eine Gruppe.  Wer entscheidet, muss sich also klar über die Merkmale werden, nach denen die Entscheidungsoptionen verglichen werden. Und der muss sich über die gewünschten Qualitätsstandards dieser Merkmale im Klaren sein.
Entscheidungen in der Unfreiheit machen es sich da vergleichsweise einfach: sie brauchen nur eine Liste von Merkmalen und suchen dann die Alternative mit der maximalen Qualität.
Entscheidungen in der Freiheit hingegen brauchen darüber hinaus noch “Mindeststandards”. Die zu finden, kann etwas Zeit kosten. Dann allerdings sind “gut genug”-Entscheidungen viel effizienter. Denn sie müssen nur solange Alternativen suchen und abwägen, bis die erste gefunden ist, die die “Mindeststandards” erfüllt. Die wird dann sofort gewählt, sie ist gut genug.
Der Gewinn von “gut genug”-Entscheidungen liegt jedoch nicht nur darin, dass sie schneller sind, sondern auch in größerer Bewusstheit. Denn wer über “Mindeststandards” nachgedacht hat, der hat sich und das Entscheidungsthema mehr reflektiert. Um das Maximum zu wollen, muss man nicht nachdenken. Um den persönlichen Grundsatz zu finden, den “Mindeststandard” zu ermitteln, da ist mehr gefordert. “gut genug”-Entscheidungen halte ich deshalb für verantwortlicher, für belastbarer. Sie sind bezogen auf den Entscheider, der sich in den “Mindeststandards” ausdrückt. Optimierungsentscheidungen sagen demgegenüber wenig über den Entscheider aus; der verweist nämlich ganz schnell auf den Entscheidungsgegenstand, dessen Qualitäten er versucht hat zu optimieren.
Keine Angst vor Fehlern
Optimierungsentscheidungen und “gut genug”-Entscheidungen differieren deshalb auch im Umgang mit Fehlern. Optimierer müssen Fehler vermeiden, weil jeder Fehler sie mit der Unfreiheit konfrontiert. ""Mindeststandard”-Entscheider scheren sich hingegen wenig(er) um Fehler. Sie wissen, dass ihre Entscheidungen nicht von “unendlicher” Dauer sind. Sie können ihre Fehler demnächst durch eine neue Entscheidung korrigieren.
Das bedeutet, würde ich sagen: In einer Welt, deren Komplexität steigt, d.h. Fehler immer unvermeidbarer werden, werden Optimierungsentscheidungen kontraproduktiv.
Wenn die Komplexität also steigt, dann muss gleichzeitig die Freiheit zunehmen. Höhere Komplexität muss mit Verringerung von Bindungszwang einhergehen. Denn sonst können wir die steigende Wahrscheinlichkeit von Fehlern nicht kompensieren durch “gut genug”-Entscheidungen.
Gut genug mit Konsent
Konsent ist – Sie werden es sich inzwischen gedacht haben – die Entscheidungsform für “gut genug”-Entscheidungen. Denn Konsent basiert auf “Mindeststandards”, den Grundsätzen.
Nun kann man aber fragen: Was, wenn Entscheidungen in Unfreiheit getroffen werden müssen? Ist dann Konsent nicht der falsche Weg?
Meiner Meinung nach sollte diese Frage nicht mit Ja oder Nein beantwortet werden. Ich halte sie für falsch gestellt. Sie geht von einer Welt aus, die so ist, wie sie ist, unabhängig davon, was wir wollen.
Was aber, wenn die Welt anders ist, wenn sie so ist, wie wir sie machen? Für so einer Welt würde ich formulieren:
Wenn wir Konsent als Ausgangspunkt für alle Entscheidungen nehmen, dann entwickeln wir uns in die Freiheit hinein.
Ich plädiere also für eine Umkehr des Kausalzusammenhangs.
Früher: Die Welt ist voller Unfreiheit(en), deshalb müssen wir unsere Entscheidungen optimieren. Unfreiheit und starke Bindungen diktieren den Entscheidungsmodus.
Morgen: Wir finden im Konsent grundsatzbezogene “gut genug”-Entscheidungen, die wir ändern, sobald wir erkennen, dass wir mit ihnen unsere Ziel nicht erreichen oder sie (geänderten) Grundsätzen nicht mehr entsprechen. Der Entscheidungsmodus führt zu Freiheit und schwachen Bindungen.
Ich persönlich ziehe dieses Weltbild vor. Ich möchte in einer Welt leben, die mehr Möglichkeiten bietet; dafür muss sie komplex sein. Dann muss ich Entscheidungen aber korrigieren können, weil Fehler ja unvermeidlich sind. Wenn ich mich wandle oder die Welt sich wandelt, dann möchte ich mich umorientieren können. Dafür brauche ich Freiheit. Und in der Freiheit entscheide ich dann schnell und verantwortungsvoll im Konsent.

Donnerstag, 11. November 2010

Keine Partnerschaft ohne Konsent

Immer wieder höre ich, dass Soziokratie bzw. Konsent eine schöne Sache seien, aber nur für diese oder jene Art von Organisation geeignet seien. Gerade neulich schloss zum Beispiel jemand aus, Konsent im privaten Bereich einzusetzen; ihm schien er ausschließlich für förmliche Organisationen geeignet.
Dem möchte ich widersprechen. Ich habe sehr, sehr gute Erfahrungen mit Konsent gerade im privaten Bereich gemacht. Hier möchte ich jedoch versuchen, es allgemeiner zu formulieren:
Kosent ist für mich die erste Entscheidungsmethode in jeder Form von Partnerschaft.
Der Grund ist ganz einfach: Partnerschaften sind auf Gewaltfreiheit gegründet zum Zwecke der Erfüllung der Bedürfnisse der Partner.
Gewaltfreiheit als Grundlage von Partnerschaft
Partner sind frei, in der Partnerschaft zu verbleiben oder sie zu verlassen. Keine äußere Gewalt hält sie darin. Und daraus ergibt sich, dass auch im Innenverhältnis keine Gewalt ausgeübt werden kann. Denn die würde dazu führen, dass das Opfer die Partnerschaft aufkündigt.
Anmerkung: Mit Gewalt meine ich, was immer die Freiheit eines Partners ohne dessen Zustimmung beschränkt. Sie kann sich auf Körper, Geist oder Seele beziehen. Was in einer Partnerschaft konkret als Gewalt empfunden wird, ist zum Teil sehr individuell. Der eine empfindet einen Kuss als Gewalt, der andere empfindet gefesselt zu sein als gewaltfrei.
Ich war versucht, Schmerzloigkeit der Freiheit hinzuzufügen. Aber ich glaube, das ist nicht nötig. Denn Schmerzlosigkeit ist Teil der Freiheit. Oder umgekehrt: Schmerz schränkt die Freiheit ein, nicht nur im körperlichen Bereich, wenn ein geklemmter Ischias das Gehen schwer macht.
Bedürfniserfüllung als Zweck von Partnerschaft
Wenn jemand ohne Zwang sich mit jemandem anderes zusammentut, dann zu einem Zweck. Welcher könnte das sein? Unabhängig davon, wie es sich nach außen darstellt, im Innern der Partner geht es immer darum, dass sie sich erhoffen, durch die Partnerschaft einige ihrer Bedürfnisse besser befriedigen zu können.
Welche das sind, ist von Menschn zu Menschn verschieden. Der eine Sucht in der Partnerschaft Sicherheit, der andere Wachstum, der nächste Anregung usw.
Partnerschaft hat damit zwei Grundsätze: Was immer entschieden und dann getan wird,…
  1. …soll dem äußeren Zweck der Partnerschaft dienen
  2. …soll im Einklang mit den persönlichen Bedürfnissen der Partner stehen
Und wie stellen die Partner fest, ob ihre Bedürfnisse erfüllt werden? Das fühlen sie. Gefühle sind die Gradmesser für Bedürfnisse und ihre Befriedigung. Sind die Gefühle schlecht, dann sind Bedürfnisse noch unerfüllt; sind sie gut, dann sind Bedürfnisse befriedigt.
Darüber lässt sich im Grunde nicht streiten. Sobald alle relevanten Wahrnehmungen vollständig und korrekt sind – oder anders: wenn offen und ehrlich kommuniziert wird –, tut man gut daran, Gefühle erstmal zu akzeptieren.
Fehlen hingegen noch Daten oder ihr korrektes Verständnis – auch das lässt sich nur über Kommunikation ermitteln –, kann es zu unangemessenen Gefühlen kommen.
Beispiel: Er ist eifersüchtig, weil sie in letzter Zeit später als gewöhnlich von der Arbeit kommt und irgendwie fadenscheinige Begründungen liefert. Sein Bedürfnis nach Nähe/Verbindung und/oder Sicherheit ist damit nicht befriedigt. Allerdings fehlt ihm eine Information, nämlich die, dass sie für ihn heimlich einen Tanzkurs besucht, um ihm bei der nächsten Einladung zu einem Fest eine Überraschung mit unerwartetem Tanzspaß zu bereiten.
Seine Gefühle sind verständlich und subjektiv “richtig” – aber sie beruhen auf einem Missverständnis und sind somit “objektiv” unangemessen.
Konsent als Basis
Wie lassen sich nun in solch gewaltfreier und auf Bedürfniserfüllung gegründeter Beziehung Entscheidungen finden?
Autokratie verbietet sich – außer in Ausnahmefällen. Autokratie ist gewaltvoll, da sie ihre Entscheidungen auch gegen den Willen von Nicht-Entscheidern durchsetzt. In der Autokratie ist nur der Entscheider frei.
Wie ist es aber mit der Demokratie? Die hat sich doch zum Ziel gesetzt, alle gleich zu berechtigen bei Entscheidungen. Entspricht sie damit nicht dem Geist von Partnerschaft?
Oberflächlich betrachtet, ja. Aber ich habe inzwischen meine Zweifel, ob Demokratie wirklich, wirklich passend ist, allemal in Zweierbeziehungen.
Mein Hauptargument: Bedürfnisse werden entweder überstimmt, d.h. sie interessieren nicht. Das ist höchst unbefriedigend für die überstimmten Partner. Oder Bedürfnisse bzw. ihre Gefühle werden verhandelt, weil ein Konsens angestrebt wird. Das scheint mir ihrer Natur zu widersprechen und Manipulationen Tür und Tor zu öffnen.
Demokratie dient für mich damit nur sehr bedingt und indirekt dem zweiten Grundsatz von Partnerschaften. Oder gar: Demokratie übt Gewalt aus über die, die überstimmt wurden. (Zwar gehört es zur Mitgliedschaft in einer demokratischen Organisation, freiwillig die Freiheit aufzugeben, sich dem Mehrheitsbeschluss zu widersetzen, doch wenn es um Gefühle und Bedürfnisse geht… dann ist es immer ungewiss, ob Menschen sich solchen Versprechen wirklich verpflichtet fühlen. Die ewige Aktualität des Themas ehelicher Treue ist dafür das beste Zeugnis.)
Autokratie widerspricht Partnerschaft ganz offensichtlich. Demokratie steht auch nicht 100% in der Linie mit Partnerschaft. Was nun? Konsent to the rescue ;-)
Ja, ich meine wirklich, dass Konsent von großer Hilfe für die Entscheidungsfindung in jeder Art von Partnerschaft ist. Oder zugespitzt: ohne Konsent geht es gar nicht. Meine Argumente:
  1. Konsent fördert die Kommunikation. Das ist gut, um Missverständnisse zu vermeiden, d.h. angemessene Gefühle entstehen lassen zu können. Kein Dissent, ohne Erklärung. Autokratie will keine Kommunikation, Demokratie braucht keine Kommunikation, aber Konsent kommt nicht ohne aus.
  2. Konsent erkennt Gefühle an und überträgt die Verantwortung für sie auf den, der sie hat. Ist das Gefühl schlecht in Bezug auf eine Entscheidung, dann heißt es “Konsent verweigern und drüber reden”. Konsent dient damit unmittelbar auch dem zweiten Grundsatz von Partnerschaften.
  3. Konsent versucht nicht, Gefühle vor dem Hintergrund eines Ideals von Harmonie (Konsens) zu manipulieren; Konsent ist insofern unpolitisch. Stattdessen setzt Konsent Gefühle/Bedürfnisse nur in Bezug zu anerkannten Grundsätzen (deren Gestaltung allen Partnern in Freiheit obliegt). Das bedeutet nicht, dass Konsententscheidungen keinen Kompromis darstellen können. Der wird jedoch in einem anderen Modus erreicht als bei der Demokratie.
Konsent ist schwieriger und zugleich einfacher als Demokratieentscheidungen. Schwieriger, weil am Anfang (und auch danach immer wieder) Klarheit über gemeinsame und persönliche Grundsätze hergestellt werden muss. Dafür ist Wille zu bewusstem Leben und reflektiertem/reflektierendem Umgang miteinander nötig. Das mag nicht jeder, das ist für manche mühsam. Aber es hilft nichts. Ohne solche Klarheit kann Partnerschaft nicht ihren beiden allgemeinen Basisgrundsätzen folgen.
Leichter ist Konsent dann jedoch, wenn Klarheit über die Grundsätze herrscht. Statt belastender Unterlegenheit oder mühsamer Konsensfindung kann mit Leichtigkeit jede Entscheidung auf Übereinstimmung nur mit den Grundsätzen geprüft werden. Eine Selbst- oder Fremdmanipulation von Gefühlen ist nicht nötig.
Konsent ist damit die Entscheidungsform, ohne die ich echte Partnerschaft in Gewaltfreiheit und zur allseitigen Bedürfnisbefriedigung nicht mehr denken kann.