Dienstag, 25. August 2009

Konsent

Soziokratische Kreise entscheiden im Konsent. Das ist eine der vier Säulen, auf der die Soziokratie ruht.
Konsent ist kein ursprünglich deutsches Wort, so dass dieser Entscheidungsprozess erklärungsbedürftig ist. Das Englische kennt zwar consent als Einwilligung oder Übereinstimmung, doch auch mit solcher Übersetzung ist das Besondere von Konsententscheidungen nicht eingefangen.

Bekannte Entscheidungsprozesse

Bekannt und verbreitet sind autokratische und demokratische Entscheidungsprozesse.
Die Autokratie kennt keine Gruppenentscheidungen. In ihr entscheidet einer und viele beugen sich der Entscheidung.
Die Demokratie hingegen gibt einer Gruppe Entscheidungshoheit und definiert als Entscheidungskriterium die Stimmenzahl. Überschreitet die Zahl der Stimmen für eine zur Wahl stehende Option ein definiertes Mindestmaß, gilt die Entscheidung zugunsten der Option getroffen.
Demokratie basiert damit auf Zustimmung. Ausschlag geben positive Stimmen für Optionen. Wie eine Gruppe zu einer entscheidenden Zahl an Stimmen kommt, ist allerdings nicht Sache der Demokratie.
Üblicherweise geht der demokratischen Abstimmung daher ein Konsensprozess voran. Sein Ziel ist es, die Positionen der Gruppenmitglieder so zu verändern, dass sie ihre Stimmen zu einer kritischen Masse auf einer Option vereinen.
In der Autokratie zählt also keine Stimme, in der Demokratie nur die positive Stimme, die Zustimmung.

Kritik der Demokratie

Demokratische Entscheidungen brauchen Zustimmung. Je mehr, desto besser. Breit akzeptiert ist jedoch, dass schon die einfache Mehrheit (1 Stimme mehr als die Hälfte der Zahl der Abstimmungsberechtigen) ausreicht, um einer Option den Zuschlag zu geben.
Was bedeutet es dann aber, wenn von 100% Wahlberechtigten nur 77% ihr Recht wahrnehmen und von denen sich 51% für eine Option entscheiden? Dann hat zwar eine bei der Wahl anwesende absolute Mehrheit entschieden – doch die repräsentiert nur rund 39% der Wahlberechtigten. Trotz demokratischem Prozess ist die Entscheidung dann von einer Minderheit gefällt worden; 61% haben ihr nicht zugestimmt.
Enthaltungen, die jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich sind, verringeren also die Zahl der absolut nötigen Zustimmungen für eine Entscheidung. Sie sind quasi stillschweigende Zustimmungen zu wasimmer die übrig bleibende Mehrheit entscheidet. Enthaltungen können gem. der Übersetzung daher als consent im bisherigen Sinn angesehen werden.
Darüber hinaus ist Zustimmung in der Demokratie nicht zu qualifizieren. Es genügt, zuzustimmen. Die Gründe sind dem demokratischen Entscheidungsprozess einerlei. Auch das macht die Begünstigung von Minderheitsentscheidungen durch Enthaltung deutlich. Und es motiviert politische Händel im Konsensprozess, die unterhalb des Radars des Entscheidungsprozesses bleiben.
Ohne Begrenzung der Enthaltungen und ohne Einfluss auf den Konsensprozess läuft die Demokratie Gefahr, ihrem Anspruch nicht gerecht zu werden. Weder repräsentieren ihre Entscheidungen notwendig die Mehrheit der Wahlberechtigten, noch orientieren sich ihre Entscheidungen notwendig an der Sache.

Umwertung des Entscheidungskriteriums

Der Konsent tritt an, die Schwachstellen der Demokratie als Entscheidungsprozess auszubessern. Sein radikaler Ansatz ist dabei die Umwertung dessen, was entscheidungsrelevant ist:
Im Konsent ist nicht die Zustimmung das Entscheidungskritterium, sondern der Widerstand, die Ablehnung.
Eine Konsententscheidung fällt nicht durch Zählen von Zustimmungen zu Entscheidungsoptionen. Sie gilt vielmehr als solange noch nicht getroffen, wie es auch nur eine Gegenstimme gibt.
Damit adressiert der Konsent die Schwachstelle Enthaltung in der Demokratie. Er macht ganz deutlich, dass jede einzelne Gegenstimme zählt. Das heißt, Konsent stärkt das Individuum.
In der Demokratie zählt die Menge; nur viele Individuen vereint im Konsens können den Entscheidungsprozess beeinflussen.
Im Konsent ist es hingegen die einzelne Stimme, die Einfluss ausübt. Allerdings wirkt sie aus Sicht der Demokratie in entgegengesetzter Richtung:
In der Demokratie bezieht sich Einfluss auf die Entscheidung, im Konsent auf die “Nicht-Entscheidung”.
In der Demokratie muss Entscheidung mit Mehrheit herbeigeführt werden. Im Kosent “passiert Entscheidung”, sobald es keinen Widerstand mehr gibt.
Dieser Unterschied mag wie Haarspalterei klingen, er ist es aber nicht. Er ist aus mehreren Gründen groß:
  • Wenn jede einzelne Gegenstimme zählt, dann ist das eine viel größere Motivation, das Recht auf Gegenstimme auch auszuüben. Konsent verspricht damit eine größere Wahlbeteiligung.
  • Es ist kein Konsensprozess mehr nötig und auch nicht möglich. Selbst wenn eine Mehrheit aufgrund von Konsens zustimmend schweigt, ist das keine Garantie für eine Entscheidung in ihrem Sinne. Konsent verspricht damit eine größere Konzentration auf die Sache, weil politisches Taktieren zur Bildung von Mehrheiten keinen Einfluss auf Entscheidungen hat.

Herrschaft des Arguments

Die radikale Umwertung des Konsent kann allerdings nur funktionieren, wenn der Widerstand qualifiziert ist. Wo der Demokratie die Gründe für Zustimmungen egal sind, da legt der Konsent Wert auf die Begründung. Widerstände müssen daher erklärt werden, sie müssen Substanz haben.
Würde der Konsent einfach nur nicht entscheiden, solange noch eine Stimme dagegen ist, wäre wieder der Beeinflussung abseits der Sache Tür und Tor geöffnet.
Der Konsent lässt die Gegenstimme jedoch nicht unbefragt. Er will wissen, was der Grund für den Widerstand stand ist. Zur Gegenstimme gehört also auch ein Argument. Wer Widerstand leistet, muss erklären können, warum. Die Soziokratie sagt daher auch von sich, sie führe zur Herrschaft des Arguments.
Das ist womöglich sogar der zentrale Unterschied zwischen Konsent und Demokratie: bei der Demokratie geht es um die Herrschaft der Mehrheit, beim Konsent um die Herrschaft des Arguments.
Dort anonyme Stimmkarten oder Kreuze, hier persönlich vertretene Argumente.
Konsent ist nicht naiv und lässt sich von beliebigen Gegenstimmen dominieren. Einwände müssen Substanz haben, sie müssen sich auf die Sache beziehen. Ausgangspunkt mögen dabei Emotionen sein – am Ende jedoch ist Widerstand in der Sache bzw. im Fundament einer Gruppe zu gründen.
Nicht nur fördert Konsent dadurch sachorientierte Diskussion, er verspricht auch, effizienter als Demokratie zu sein. Demokratischer Konsens kann sehr langwierig sein – und am Ende nur zu einer Entscheidung für das Mittelmaß führen. Demokratie muss sozusagen erst Entscheidungskraft aufbauen.
Konsent hingegen ist aus dem Stand heraus entscheidungsfähig. Sobald es keinen begründeten Einwand mehr gibt, ist entschieden. Konsent braucht keine Kraft aufzubauen, sondern nur Widerstand auszuräumen. Das ist ein positiver Unterschied in zweierlei Hinsicht:
  • Es ist leichter, einen begründeten Einwand zu diskutieren als viele Meinungen unter einen Hut zu bringen.
  • Es ist leichter, keinen begründeten Einwand zu haben als zuzustimmen. Die persönliche Befriedigung durch Konsententscheidung ist damit höher als durch demokratische. Niemand muss sich einer Mehrheit unterlegen fühlen, denn jeder kann jederzeit ein Gegenargument vortragen.

Der Entscheidungsraum

Um den Konsent-Entscheidungsprozess zu verstehen, hilft es, sich ein Bild zu machen. Was sollen Entscheidungen eigentlich leisten? Sie sollen einen Weg von einem gegebenen Punkt zu einem Ziel wählen. Oder Sie sollen überhaupt einen Zielpunkt bestimmen.
Beispiele dafür bietet das tägliche Leben reichlich:
  • Eine Familie will sich für ein Urlaubsziel entscheiden. Mallorca und Norwegen stehen als Optionen auf der Liste.
  • Ein Unternehmen hat als Ziel eine Gewinnsteigerung von 5% im nächsten Fiskaljahr. Auf welchem Weg soll sie erreicht werden? Als Optionen stehen Preisanhebung, Steigerung der Automatisation (natürlich von einem externen Berater vorgeschlagen) und eine neue Marketingkampagne zur Wahl.
  • Ein Verein hat das Ziel, attraktiver für neue Mitglieder zu werden. Wie kann das am besten erreicht werden? Soll das Vereinshaus attraktiver gestaltet oder der Mitgliedsbeitrag gesenkt werden? Oder wären mehr Kennenlernabende der beste Weg?
Entscheidungen sind die Grundlage für Veränderungsprozesse in einem Zustandsraum:
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Der Demokratie ist es einerlei, welches Ziel im grundsätzlichen Gebiet aller Möglichkeiten ausgewählt oder welcher Weg zu einem gegebenen Ziel eingeschlagen wird. Solange sich die Mehrheit dafür ausspricht, soll es so sein. Für die Demokratie gibt es also keine Grenzen.
Anders beim Konsent! Der Konsent sieht sowohl den Möglichkeitenraum wie auch die Wege zu einem Ziel begrenzt. Für den Konsent gibt es einen fundamentalen Entscheidungsraum, in dem Ziele gewählt werden können:
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Zu gegebenen Zielen führen dann Entscheidungsgassen, in denen sich konkrete Entscheidungen bewegen müssen:
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Einwände sind für den Konsent nun dann begründet, wenn sie zeigen können, dass sich ein Ziel außerhalb des Entscheidungsraums oder ein Weg zu einem Ziel außerhalb einer Entscheidungsgasse liegt:
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Grundsätze

Wenn begründete Einwände sich auf Grenzen von Entscheidungsräumen und –gassen beziehen müssen, wie sehen dann diese Grenzen aus?
Grundsätze sind die Grenzen für Konsent-Entscheidungen.
Gruppen, die im Konsent entscheiden wollen, brauchen ein Fundament, auf dem sie stehen können. Vor Entscheidungen in einer Sache müssen sie sich daher eigentlich zunächst auf einer höheren Ebene entscheiden, wie der Rahmen für zukünftige Entscheidungen sein soll.
Um Konsent von der ersten Entscheidung an aber möglich zu machen, kann die Grundsatzfindung auch während der Diskussion von Widerständen stattfinden. Je grundsätzlich einiger sich eine Gruppe ist, desto eher funktioniert das.
Im Allgemeinen gilt jedoch: Grundsätze sollten vor konkreten Entscheidungen feststehen, um sich mit begründeten Einwänden für alle verständlich darauf beziehen zu können.
Beispiele für Grundsätze aus dem Alltag:
  • Eine Familie hat in Bezug auf Urlaube die Grundsätze, dass die Reise mit dem Wohnmobil möglich sein sollte und dass am Urlaubsort immer auch die Gelegenheit sein sollte, in einem Restaurant essen gehen zu können.
  • Eine Firma hat als Grundsätze, ihre Produkte für jeden erschwinglich zu halten, Qualität durch Handarbeit zu liefern und nicht bei jeder Mode mitzumachen.
  • Ein Verein hat als Grundsätze die Förderung der Jugend und ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis; außerdem fühlt er sich der Tradition verpflichtet.
Sobald solche Grundsätze allen Gruppenmitgliedern klar sind, kann jeder für sich überlegen, ob Entscheidungsoptionen ihnen widersprechen oder nicht. Ist ein Widerspruch erkannt, sollte ein begründeter Einwand erhoben und damit eine Entscheidung gestoppt werden, bis die Gruppe mit diesem Einwand angemessen umgegangen ist.
Angemessener Umgang bedeutet, dass entweder gezeigt werden kann, dass doch keine Überschreitung der Grenzen vorliegt, der Einwand also nicht begründet ist. Oder der Einwand bezieht sich nicht wirklich auf einen Grundsatz.
Falls der Einwand jedoch begründet ist, ist die Entscheidungsoption anzupassen. Sie ist so zu verändern, dass sie  zumindest in Bezug auf den Einwand innerhalb der Grundsätze zu liegen kommt.
Eine dritte Möglichkeit besteht darin zu erkennen, dass der Einwand auf einen bisher noch nicht bedachten Grundsatz hinweist oder auf die Anpassung eines existierenden. Das ist gerade dann zu erwarten, wenn eine Gruppe beginnt, Konsent-Entscheidung zu fällen, ohne vorher ihr Fundament geklärt zu haben.
Exemplarisch hier einige Einwände in Bezug auf die obigen Beispielszenarien:
  • In der Familie wird als Einwand gegen den Urlaub in Spanien erhoben, dass man dort nur schwer mit dem Wohnmobil hinkäme. Die Fahrt sei lang und nach Mallorca auch eine Fährfahrt nötig. Das ist ein Einwand, der sich klar auf einen Grundsatz bezieht; hinter ihm steht die Meinung, dass der Grundsatz “mit dem Wohnmobil erreichbar” auch eine gewisse Bequemlichkeit oder maximale Reisezeit beinhaltet. Das ist ernst zu nehmen und zu klären, wo die “Belastungsgrenzen” für den Einwändenden liegen.
  • Im Unternehmen wird der Vorschlag zur Automatisation schnell mit dem begründeten Einwand abgewehrt, sie passe so gar nicht zum Grundsatz der Handarbeit am Produkt. Der Einwand gegen die neue Marketingkampagne jedoch ist nicht so einfach mit einem Bezug auf den Grundsatz, nicht jede Mode mitmachen zu wollen, zu begründen. Ein neues Marketing bedeutet nicht auch gleich, sich einer Modeerscheinung zu unterwerfen. Hier ist vielleicht der Grundsatz zu verfeinern oder die Marketingkampage besser zu beschreiben.
  • Der Vorschlag, das Vereinshaus neu zu streichen, trifft auf Widerstand, der sich auf die Tradition beruft. Es habe schon immer so ausgesehen und stelle – gerade mit blasser gewordener Farbe – eine Denkmal der Vereinstradition dar. Nach einiger Diskussion stellt sich jedoch heraus, dass es dem Einwändenden gar nicht wirklich darum geht, die blasse Farbe zu erhalten, sondern keine Mühe mit dem Neuanstrich zu haben. Er hatte angenommen, dass Neuanstrich auch Eigenleistung von Vereinsmitgliedern erfordert. Diese Furcht kann der Vorstand ausräumen – geht aber noch weiter, indem er vorschlägt, einen neuen Grundsatz einzuführen: Vereinsmitglieder sollen nicht zu Eigenleistungen herangezogen werden bei baulichen Veränderungen am Vereinshaus. Darüber ist separat wiederum im Konsent zu entscheiden.
Im Konsent stimmt also zu, wer keine Kollision einer Entscheidungsoption mit existierenden Grundsätzen wahrnimmt. Umgekehrt ist jeder “zum Widerstand aufgerufen”, der meint, eine solche Kollision zu sehen.
Der Konsent-Prozess geht sogar soweit, jeden Wahlberechtigten ausdrücklich zu fragen, ob er einen Einwand hätte. So wird sichergestellt, dass niemand sich übergangen oder “untergebuttert” fühlt. Jeder soll bewusst Gelegenheit zum Einwand bekommen.

Vorläufigkeit

Einzelne Entscheidungen können im Konsent getroffen werden. Noch effektiver ist Konsent jedoch, wenn er häufiger durchlaufen wird, d.h. wenn sich Gruppen periodisch und absehbar immer wieder zu Entscheidungsrunden zusammenfinden.
Einzelne Entscheidungen verlieren dann ihren Nimbus der Unumstößlichkeit. Wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung klar ist, dass die Gruppe in 4 Wochen oder 3 Monaten wieder zusammenkommt, dann sinkt der Druck, sich hier und heute absolut klar darüber zu sein, ob man nicht doch vielleicht einen substanziellen Einwand hat.
Wo das Versprechen existiert, in absehbarer Zeit einen bis dahin gereiften Einwand vortragen zu können, da kann heute viel leichter damit gelebt werden, nicht zuzustimmen – aber eben auch keinen Einwand zu haben.
Periodische, verlässliche Entscheidungsrunden senken den Entscheidungsdruck durch eine implizite Vorläufigkeit aller Entscheidungen. Sie gelten eben immer nur uneingeschränkt bis zum nächsten Einwand.
Mit Konsent sind Gruppen viel dynamischer. Sie können sich schneller inneren und äußeren Änderungen leichter anpassen. Einwände erheben und diskutieren ist einfacher als Konsens herzustellen bzw. zu verändern.

Fazit

Konsent ist eine effiziente und effektive Alternative zur Demokratie, wenn Gruppenentscheidungen gefragt sind.
Indem Konsent nicht fragt, “Bist du dafür?”, sondern “Hast du einen schwerwiegenden, auf die Sache bezogenen Einwand?” werden Entscheidungen schneller gefällt und sind am Ende auch tragfähiger. Der Konsent hört jedem zu.
Probieren Sie es aus! Das kann beim Familieneinkauf im Supermarkt oder in der Gruppensitzung am Arbeitsplatz geschehen. Konsent ist leer, d.h. er eignet sich für Entscheidungen in jedem Themengebiet.
Suchen Sie den Widerstand und nicht die Zustimmung der anderen. Das verändert vieles. Macht es leichter, voran zu kommen.
Ein nicht zu unterschätzender Gewinn von Konsent ist auch, dass sich alle Beteiligten viel klarer über ihre persönlichen Grundsätze werden. Die Selbsterkenntnis des Einzelnen steigt und auch die der Gruppe. “Warum tun wir, was wir tun und wie wir es tun?” Diese Frage hilft Konsent zu beantworten – und macht damit zufriedener und sicherer.